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LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs-12 Js 561/20-20/20 |
Zitiervorschläge
LG Essen, Entscheidung vom 20. November 2020 - 64 KLs-12 Js 561/20-20/20 (https://dejure.org/2020,80200)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 184 b StGB
Kinderpornographische Schrift - rewis.io
Verfahrensgang
- LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs-12 Js 561/20-20/20
- BGH, 29.07.2021 - 4 StR 69/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen …
Auszug aus LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20
Im Übrigen erfüllt ein Chat, in dem - wie im vorliegenden Fall - lediglich mit Worten der an einem Kind vorzunehmende sexuelle Missbrauch geschildert wird, nicht den Tatbestand des § 184b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 StGB., Denn es handelt sich dabei nicht um eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt (siehe BGH, Beschluss vom 19.3. 2013 - 1 StR 8/13, veröffentlicht bei juris, und die Gesetzesbegründung BT-Dr 12/3001, S. 4 ff). - BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06
Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung …
Auszug aus LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20
Des Weiteren ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass der Angeklagte, wie er selbst einräumt, kinder- und jugendpornographische Bilddateien manuell von seinem Mobiltelefon und seinem PC gelöscht hat, dass ihm das Vorhandensein dieser Dateien bewusst war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10.10.2006, 1 StR 430/06, veröffentlicht bei juris). - BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19
Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen …
Auszug aus LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20
Bei der Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (BGH Urt. v. 16.6.2020 - 1 StR 502/19, BeckRS 2020, 17186 Rn. 26, beck-online), ist hier aber nicht von erheblichen Taten im Sinne des §§ 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB auszugehen. - BGH, 16.03.2005 - 1 StR 432/04
Auszug aus LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20
Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wurde insoweit durch die Staatsanwaltschaft zumindest durch die Anklageerhebung konkludent bejaht, § 205 Abs. 1 2. Alt. StGB, eine konkludente Bejahung ist insoweit ausreichend (siehe BGH Urt. v. 16.3.2005 - 1 StR 432/04, BeckRS 2005, 153187).